Dackel und Vogel

FAQ

wir beantworten Ihre Fragen

Gerade wenn es um Themen wie Impfungen, Kastration oder Urlaub mit dem Haustier geht, wenden sich unsere Kundinnen und Kunden oft mit ähnlichen Fragen an uns. Wir haben Ihnen daher kurz und bündig einige Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt:

Hausbesuche

Nur in Ausnahmefällen ist ein Hausbesuch möglich, da die diagnostischen Möglichkeiten sehr beschränkt sind. Deshalb ist ein Transport in die Praxis bei Krankheit meist unumgänglich.

Ja, wenn es zeitlich für uns möglich ist. Wenn die Trennung nahe rückt, sprechen Sie mit uns, wir werden einen würdigen Rahmen für diesen letzten Schritt mit Ihnen finden.

Impfungen und Parasiten

Ab der 8. Alterswoche sollten Welpen gegen Hepatitis, Zwingerhusten, Staupe, Leptospirose und Parvovirose geimpft werden. Diese Grundimmunisierung wird in der 12.  und 16. Woche wiederholt.

Je nach Vorschrift ist auch eine Tollwutimpfung nötig (für Reisen ins Ausland erst ab 21 Tagen nach Impfdatum gültig).

Die erste Impfung gegen Katzenschnupfen / Katzenseuche und Leukose sollte im Alter von 8-9 Wochen gemacht werden. Die zweite Impfung erfolgt dann 4 Wochen später. In gewissen Fällen empfiehlt es sich, einen Leukosetest vor der ersten Impfung zu machen.

Falls Sie mit Ihrer Katze ins Ausland verreisen möchten, ist auch hier eine Tollwutimpfung notwendig.

Als Orientierung für einen effektiven Schutz vor einem Wurmbefall gilt Folgendes:
Hundewelpen sollten ab einem Alter von 2 Wochen, Katzenwelpen im Alter von 3 Wochen gegen Spulwürmer entwurmt werden. Anschliessend wird die Behandlung in zweiwöchigen Abständen bis 2 Wochen nach Aufnahme der letzten Muttermilch wiederholt.

Säugende Hündinnen und Katzen sollten gleichzeitig mit der ersten Behandlung ihrer Jungen gegen Spulwürmer behandelt werden.

Es sind verschiedene Präparate auf dem Markt. Es gibt Hälsbänder, Spot-on Präparate und Tabletten. Da die Wirkungsdauer bzw. Anwendungsgebiete verschieden sind, lassen Sie sich am besten von uns beraten, damit wir ein optimales Produkt für Ihren Vierbeiner finden.

Kastration von Katze und Hund

Der medizinisch beste Zeitpunkt ist vor der ersten Läufigkeit, d.h. im Alter von ca. 6-8 Monaten (Zeitpunkt auch Rasseabhängig). Möchte man die Hündin einmal läufig werden lassen, sollte sie 2-3 Monate nach der ersten Läufigkeit kastriert werden.

Die Läufigkeit und somit auch das Risiko einer unerwünschten Trächtigkeit fallen weg. Das Risiko für Mammatumoren ist bedeutend viel kleiner als bei einer intakten Hündin und die Gefahr einer Gebärmutter- oder Eierstockerkrankung fallen ebenfalls weg.

Lassen Sie sich aber zu diesem komplexen Thema von uns beraten.

Die Hündin kann inkontinent werden, das Fell könnte sich zum Babyfell verändern und man muss das Gewicht im Auge behalten. Wir empfehlen eine rassespezifische Beratung durch den Tierarzt.

Der sexuell motivierte Trieb sinkt, Prostataerkrankungen treten weniger häufig auf und der gelbliche Penis-Ausfluss verschwindet.

Es gibt auch nicht-chirurgische Möglichkeiten wie die chemische Kastration. Fragen Sie uns.

Ferien mit dem Hund

Der Hund muss einen Chip haben (ist Vorschrift in der Schweiz), einen Heimtierausweis haben und gegen Tollwut geimpft sein (mindestens 21 Tage vor Auslandaufenthalt Impfung durchführen lassen). Zudem muss man eine Leine und einen passenden Maulkorb mitführen.

In allen Ländern südlich und östlich der Schweiz gibt es Krankheiten, die es in der Schweiz (noch) nicht gibt und vor denen man den Hund schützen sollte. Unter anderem sind dies: Babesiose, Ehrlichiose, Leishmaniose, Dirofilariose. Für die Prophylaxe gegen diese durch Vektoren übertragenen Erkrankungen (Mücken, Zecken) empfehlen wir ein spot-on Präparat oder Halsband, zusätzlich soll der Hund spätestens 4 Wochen nach Ferienbeginn entwurmt werden.

Neben einer gültigen Tollwutimpfung, Mikrochip und Heimtierpass bestehen in einigen Ländern spezielle Vorschriften (Entwurmung mit einem gegen Bandwürmer wirksamen Wurmmittel unter tierärztlicher Aufsicht, Einreiseverbot für gewisse Hunderassen, Maulkorb- und Leinenpflicht).

Da diese Vorschriften regelmässig geändert werden, ist es anzuraten, sich einige Wochen vor der Einreise bei der Botschaft des jeweiligen Landes zu erkundigen. Ein Tollwuttiter wird für die Einreise von der Schweiz in EU-Länder nicht mehr verlangt.

Besprechung im Team